Dr. Philip R. Bornhauser ist auf dem Gebiet des Erbrechts sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Zusätzlich zur anwaltlichen Tätigkeit ist er Lehrbeauftragter an den Universitäten Zürich und Luzern. Überdies publiziert Dr. Bornhauser regelmässig in juristischen Fachzeitschriften und renommierten Kommentarreihen.
Darüber hinaus ist er regelmässig Referent an juristischen Weiterbildungsveranstaltungen und Mitherausgeber des Erbrechts im Onlinekommentar.ch.
Ausbildung
- Fachanwalt SAV Erbrecht (2023)
- LL.M. an der University of California, Berkeley Law (2015)
- Promotion zum Dr. iur. an der Universität Zürich (2012)
- MCIArb, Member-Zulassung am Chartered Institute of Arbitrators, London (2011)
- Anwaltszulassung durch das Obergericht des Kantons Zürich (2010)
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich
Beruflicher Werdegang
- Gründungspartner bei Splügen Rechtsanwälte AG, Zürich (seit 1. Oktober 2026)
- Partner bei Strazzer Zeiter Rechtsanwälte AG (2020 bis 30.09.2026)
- Partner in einer kleinen Wirtschaftskanzlei (2016 bis 2019)
- Rechtsanwalt bei einer mittelgrossen Wirtschaftskanzlei (2012 bis 2016)
- Mitarbeiter am Bezirksgericht Uster (2007 bis 2008)
Universitäre Lehrtätigkeit
- Lehrbeauftragter an der Universität Luzern für Nachlassplanung und
-abwicklung (seit 2026) - Lehrbeauftragter an der Universität Zürich für Erbrecht (seit 2017)
- Lehrbeauftragter an der Universität Zürich für Sachenrecht (seit 2015)
Mitgliedschaften und Funktionen
- Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
- Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
- Verein successio
- Schweizerischer Juristenverein
- Schweizer Armee: Oberst im Generalstab
- Schweizerische Offiziersgesellschaft: Mitglied des Zentralvorstands und Präsident der Kommission International